Mitgliedschaft von Eltern und Taufpaten
Gemäss Kirchenordnung der Reformierten Landeskirche Aargau müssen bei der Taufe ein Elternteil und das Kind der reformierten Kirche, die Paten einer christlichen Konfession angehören.
Die Taufpaten - das Patenamt
Das Patenamt ist ein Ehrenamt in der Tradition des christlichen Glaubens, mit der schönen Aufgabe, ein Kind auf dem Weg zum Erwachsen werden zu begleiten. Die Taufpaten bezeugen die Taufe und verpflichten sich, das Kind auf dem Weg in diese Welt und im christlichen Glauben zu begleiten. Die Paten gehören einer christlichen Konfession bzw. Kirche an, wobei Ausnahmen aus seelsorgerlichen Gründen möglich sind.