Claudia Schaub

Gesamterneuerungswahl für die Amtsperiode 2023 - 2026

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WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG

Am 25. September 2022 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen für das Pfarreramt, die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidiums sowie die beiden Abgeordneten für die Synode für die Amtsperiode 2023–2026 statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder der Reformierten Kirchgemeinde Umiken sind in die Kirchenpflege und in die Synode wählbar.

Die vierjährige Amtsperiode beginnt am 01. Januar 2023 und endet am 31. Dezember 2026.

Zur Verstärkung des Teams suchen wir Mitglieder für die Kirchenpflege, für das Kirchenpflegepräsidium und für die Synode. Derzeit sind fünf ehrenamtliche Mitglieder in der Kirchenpflege tätig, zwei Mitglieder werden sich nicht mehr zur Wahl stellen. Somit sind insgesamt sechs Sitze vakant. In der Synode sind wir mit einem ehrenamtlichen Mitglied vertreten, ein Sitz ist noch vakant.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument.

Kirchenpflege / Kirchenpflegepräsidium

In der abwechslungsreichen und interessanten Rolle als ehrenamtliche Kirchenpflegerin oder Kirchenpfleger gestaltest und leitest Du die Geschicke der Kirchgemeinde massgeblich mit. Als Teil des engagierten Gremiums sorgst Du in Zusammenarbeit mit den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere in Zusammenarbeit mit der Pfarrerperson für die Gemeindeentwicklung.

Die Kirchenpflege verantwortet gemeinschaftlich und kollegial unter anderem die Bereiche kirchliche Anlässe, Pädagogisches Handeln (Jugendarbeit), Liegenschaften, Personal und Finanzen. Jede und jeder kann sich einbringen und somit die Zukunft der Kirchgemeinde aktiv mitgestalten.

Zu den vielseitigen Gestaltungsfeldern gehören sowohl kurzfristige Entscheidungen wie das Angebot und die Anlässe der Kirchgemeinde als auch langfristige Entscheidungen, wie Kooperationen und die Schwerpunkte des Kirchgemeindeangebots.

In der Regel tagt die Kirchenpflege einmal im Monat, nicht öffentlich. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenpflege werden für vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt.

Das Präsidium wird immer von einem ehrenamtlichen Mitglied geführt.

Kirchenpflegepräsidium
Die Kirchenpflegepräsidentin / der Kirchenpflegepräsident beruft unter anderem die Sitzungen der Kirchenpflege ein, leitet diese und vertritt die Kirchgemeinde gegen aussen und innen.

Synodale Sind Sie interessiert an Kirchenpolitik ?
Die Synode ist das Kirchenparlament und somit das oberste Organ der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Aargau.

Der Kirchgemeinde Umiken stehen zwei Sitze zur Verfügung. Derzeit ist leider ein Sitz vakant. Die Synode trifft sich zweimal jährlich, einmal im Sommer und einmal im Herbst.

Wahlvorschläge aus der Gemeinde müssen mit mindestens zehn Unterschriften von stimmberechtigten Mitgliedern der reformierten Kirchgemeinde Umiken bis spätestens Freitag, 19. August 2022 um 12.00 Uhr bei der Kirchenpflege eingetroffen sein. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig.

Die Anmeldung muss den vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen), das Geburtsjahr, den Heimatort und die genaue Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Wohnort und Postleitzahl) enthalten.

Anmeldungen, welche nach der ordentlichen Frist eintreffen, können nicht berücksichtigt werden. Anmeldeformulare können auf unserer Homepage, dem Sekretariat der Kirchgemeinde oder auf der Informationsplattform der Reformierten Kirche WiKiRef unter Gesamterneuerungswahlen bezogen werden.

Haben wir Dein Interesse geweckt, aktiv in der Kirchenpflege mitzuarbeiten und die Geschicke der Reformierten Kirche Umiken mitzugestalten. Möchtest Du mehr über die Tätigkeit in der Kirchenpflege wissen, dann melde Dich bei:
Präsident Karl Vischer
karl.vischer@ref-umiken.ch, 056 535 62 12.

Wir freuen uns, von Dir zu hören
Karl Vischer, Im Namen der Kirchenpflege
Bereitgestellt: 14.06.2022      
aktualisiert mit kirchenweb.ch